Letze Aktualisierung am: 20.02.2011
Informationen zur Mitgliedschaft in der DFG
Grundlage: Beschlüsse der DFG-Mitgliederversammlung 2001, 2004, 2007
Die DFG bietet folgende Formen der Mitgliedschaft an:
- passive ordentliche Mitgliedschaft:
Dies ist die übliche Form der Mitgliedschaft für DFG-Mitglieder mit einem Abschluss einer Ausbildung nach Richtlinien der DFG.
Über die Äquivalenz von Abschlüssen anderer Organisationen (mindestens 200 Ausbildungsstunden, erfolgreicher Zertifizierungsprozess) entscheidet der Vorstand der DFG.
- außerordentliche Mitgliedschaft:
Interessierte, die (noch) nicht die Voraussetzungen der passiven Mitgliedschaft erfüllen, d.h., die noch keine abgeschlossene Ausbildung bei der DFG absolviert haben, können als außerordentliches Mitglied beitreten (z. B. WeiterbildungsteilnehmerInnen am FZK).
- aktive Mitgliedschaft:
Die aktive Mitgliedschaft wird laut Satzung nur von den Ausbildungsinstitutionen bzw. deren LeiterInnen wahrgenommen und unterliegt besonderen Voraussetzungen.
Mitgliedsbeitrag für passive und außerordentliche Mitgliedschaft:
60 Euro; ermäßigter Beitrag für Studierende: 30 Euro (Vorlage Studiennachweis)
Leistungen der DFG für ihre Mitglieder:
- für passive Mitglieder mit nachgewiesenen einschlägigen Qualifikationen:
Aufnahme in die Internetkartei „Focusing-Liste“ unter
Anmeldung DFG-Mitgliedschaft / Focusing-Liste - für passive und außerordentliche Mitglieder: 1 – 2 zentrale Fortbildungstage (Focusing-Kontakte-Tage) pro Jahr, die von den DFG-Instituten organisiert werden;
- Unterstützung von Netzwerken und Qualitätszirkeln in speziellen Berufsfeldern/Anwendungsbereichen:
Q- Zirkel Experientielle Beratung/Psychotherapie;
Q-Zirkel Coaching/Supervision;
AG Gesundheit/Schmerzbegleitung;
AG Experientielle Philosophie
(Stand 2008)
Aufnahmeverfahren
- AntragstellerInnen, die einen von der DFG anerkannten Abschluss nachweisen, werden Mitglied, sobald der Aufnahmeantrag und die Überweisung des Mitgliedsbeitrages vorliegen. Die Dokumentation der Fortbildungsnachweise erübrigt sich, soweit diese von der DFG-Geschäftsstelle ausgefertigt wurden. Ergänzende Nachweise bitte per PDF oder Fax an die DFG-Geschäftsstelle.
- Werden die Voraussetzungen durch Kurse anderer Träger nachgewiesen, sind geeignete Nachweise an die DFG zu senden über Fax, PDF, E-Mail oder schriftlich.
Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein:
Umfang (Stunden), Dauer/Zeitraum, Inhalte/vermittelte Qaulifikationen der absolvierten Kurse; Qualifikationen der AusbilderInnen (u.a. auch zuständige KoordinatorIn am International Focusing Institute New York).
Der Vorstand der DFG behält sich vor, die Äuqivalenz der Nachweise zu den DFG-Standards zu prüfen vor der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme. - Die Aufnahme erfolgt schriftlich mit dem Versand der ersten Mitgliedsrechnung. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des ersten Mitgliedbeitrages auf dem DFG-Konto.
Kontakt: Deutsche Focusing Gesellschaft e.V. – Geschäftsstelle –
(Vorsitzender: Heinz-Joachim Feuerstein)
Antrag auf DFG-Mitgliedschaft:
Online-Anmeldung
Papierform: Download DFG Antrag (PDF) s. unten
E-Mail: dfg@focusing.de
Fax: 07803-980382
Postadresse: Postfach 1185, D-77723 Gengenbach
Konto:
DFG – Deutsche Focusing Gesellschaft Stiftung e.V.
Sparkasse Gengenbach
BLZ 664 513 46
KontoNr.: 22955
